Tag der Mediation 2018

 

Wer kann´s besser? Kann´s wer besser?
Prozess – Einigungsverfahren –Mediation

 

Ergebnisse und Perspektiven
der Veranstaltung am 18.6.2018

 

Am 18.6.2018 (Internationaler Tag der Mediation) haben rund 140 AnwältInnen, RichterInnen und MediatorInnen gemeinsam daran gearbeitet, Antworten auf die durchaus polarisierende Frage

Wer kann´s besser? Kann´s wer besser?

zu finden.

 

Die Veranstaltung fand im Großen Festsaal des OGH, im großen Besprechungsraum des OLG Wien und in der Säulenhalle statt. Gastgeber der Veranstaltung war das Oberlandesgericht Wien, Veranstalter die Rechtsanwaltskammer Wien (www.rakwien.at) und die Vereinigung der österreichischen Richter und Richterinnen (www.richtervereinigung.at). Mit Sachspenden und an der inhaltlichen Gestaltung hat sich der der Österreichische Verein für Co-Mediation (co-mediation.or.at) beteiligt.

© 2018 Sebastian Jilly

Ziel der gemeinsamen Arbeit war die Optimierung der Zusammenarbeit der teilnehmenden Berufsgruppen – RechtsanwältInnen, (Einigungs-)RichterInnen und MediatorInnen – deren VertreterInnen die Veranstaltung mit Impulsreferaten eingeleitet und Zukunftsperspektiven, mögliche Schwachpunkte und Verbesserungspotential sichtbar gemacht haben.

Als Voraussetzung zur Erreichung des gemeinsamen Zieles bedarf es eines besseren Verständnisses der Handlungsmotive und der beruflichen Rahmenbedingungen der jeweils anderen Berufsgruppen, um so Chancen und Möglichkeiten für eine gemeinsame Veränderung des Berufsumfeldes zu evaluieren. Wichtig für eine vertrauensvolle und optimale Zusammenarbeit ist auch das Erfassen und Identifizieren von Schnittstellen.

Der Nachmittag basierte auf der Arbeitshypothese, dass die Arbeit mit Parteien und Konflikten die Kernkompetenz sowohl von AnwältInnen als auch von RichterInnen und MediatorInnen darstellt und dass diese Berufsgruppen sich in diese Arbeit in ihren unterschiedlichen Rollen, mit ihren unterschiedlichen Aufgaben im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Berufsregelungen einbringen.
Besonderes Augenmerk lag auf den komplementären Arbeitsmodellen im Bereich der Konfliktarbeit im weitesten Sinn. Das Arbeitsmodell des Einigungsverfahrens wurde vorgestellt (http://www.einigungsverfahren.at).

 

In vierzehn Arbeitsgruppen mit sieben Themenkreisen haben die TeilnehmerInnen im Arbeitsformat des „worldcafe“ (https://www.partizipation.at/worldcafe.html) einerseits das eigene Berufsbild reflektiert und andererseits viele Informationen ausgetauscht, wie dieses eigene Berufsbild von den anderen TeilnehmerInnen gesehen und im Arbeitsalltag erlebt wird. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sind eine Vielzahl von Ideen und Überlegungen entstanden, wie die Ziele der Veranstaltung erreicht und in die tägliche Arbeit implementiert werden können.

Die Thementische wurden von jeweils einem/einer GastgeberIn betreut, deren/dessen Aufgabe in der Moderation der Diskussion und in der Sicherung der Ergebnisse bestand. Die Zusammenfassung dieser Arbeit wurde anschließend von den GastgeberInnen im Plenum vorgestellt und so für alle TeilnehmerInnen transparent gemacht.

© 2018 Sebastian Jilly

Mit diesen Fragen haben sich die von Thementisch zu Thementisch wandernden Arbeitsgruppen beschäftigt:

 

  • Warum arbeite ich gerne in meiner Kernkompetenz als AnwältIn, RichterIn, MediatorIn, EinigungsrichterIn?
  • Ich arbeite im Rahmen meiner beruflichen Kernkompetenz mit Parteien in Konfliktsituationen. Was können AnwältInnen, RichterInnen, MediatorInnen, EinigungsrichterInnen zum Gelingen der Konfliktlösung beitragen?
  • Was kann ich dazu beitragen, damit die Kooperation optimal funktioniert?
  • Wir denken uns in das Jahr 2020. Wir sitzen hier in derselben Runde. Die Kooperation zwischen AnwältInnen, RichterInnen, MediatorInnen, EinigungsrichterInnen funktioniert perfekt!
    Was ist seit unserem letzten Treffen im Jahr 2018 geschehen, damit wir dieses Ziel erreicht haben?

© 2018 Sebastian Jilly

Nach Ansicht der interprofessionellen Arbeitsgruppen soll Folgendes für die gemeinsame Arbeit von RechtsanwältInnen, RichterInnen, EinigungsrichterInnen und MediatorInnen erreicht werden (Auszug aus den Themensicherungsprotokollen):

  • Die Berufsgruppen sollen einander mit Vertrauen begegnen und Vorbehalte abbauen:
    • sie sollen Gespräche mit VertreterInnen der anderen Berufsgruppen suchen und einander wechselseitig zuhören und
    • damit Wissen erlangen über die Arbeits- und Herangehensweisen der anderen Berufsgruppen;
    • sie sollen damit dem Konflikt per se Einhalt gebieten und den Eskalationsgrad reduzieren. Sie können dadurch den Konfliktverfangenen hilfreich sein, die in dieser Situation nur eingeschränkt Zugang zu ihren eigenen Konfliktlösungsstrategien haben.
  • Gewünscht wird eine fächerübergreifende wissenschaftliche Auseinandersetzung samt Publikationen (zB Dokumentationen von interdisziplinären Fallbearbeitungen).
  • KlientInnen sollten umfassend über verschiedene Konfliktlösungsmodelle informiert und es sollte ihnen erklärt werden, weshalb eine alternative Methode dabei sinnvoll sein kann. Dabei sollten die KlientInnen nicht unter Druck gesetzt werden.
  • RichterInnen verstehen sich immer mehr als Schnittstellen zwischen den verschiedenen Professionen.
  • MediatorInnen verstehen sich als BrückenbauerInnen, RichterInnen verstehen sich als Brückenköpfe.
  • RichterInnen sollen mit ihrem und mit neuem Know-How erkennen, wann ein Verweis in eine alternative Konfliktregelungsmethode sinnvoll ist und welche Methode für welche Konfliktsituation am geeignetsten ist.
  • AnwältInnen und RichterInnen sollen sich zunehmend Einblick in die unterschiedlichen Methoden verschaffen. Auf diese Weise können sie die Parteien gut aufklären, damit diese die für sie richtige Methode selbstbestimmt und freiwillig wählen können. Die richterliche Empfehlung einer alternativen Methode der Konfliktregelung darf nicht den Eindruck von Zwang und/oder Eigeninteresse erwecken.
  • AnwältInnen, EinigungsrichterInnen, RichterInnen und MediatorInnen sollten sich regelmäßig im Rahmen von Intervision, Supervision, Fortbildung und informellen Treffen austauschen und sich mit gemeinsamen Fallstudien beschäftigen, um mehr über die andere Berufsgruppe zu erfahren und diese besser zu verstehen.
  • Schon an den Universitäten werden Lehrveranstaltungen zu allen außergerichtlichen Konfliktregelungsmodellen implementiert.
  • Es erfolgen wissenschaftliche Evaluierungen, sodass basierend auf den Ergebnissen der gemeinsamen Arbeit die Methoden weiter entwickelt, verbessert und breiter eingesetzt werden können.
  • AnwältInnen, EinigungsrichterInnen, RichterInnen und MediatorInnen suchen auch im Einzelfall gute und effiziente Lösungen, sodass alternative Verfahren die Gerichtsverfahren nicht verzögern und die Gerichtsverfahren die außergerichtlichen Verfahren nicht behindern.
  • Das Verständnis von Konkurrenz hat sich verändert: AnwältInnen, EinigungsrichterInnen, RichterInnen und MediatorInnen sehen einander als komplementäre und sukzessive BeraterInnen/UnterstützerInnen der Parteien in der Konfliktlösung (sukzessive Methodenkompetenz).
  • EinigungsrichterInnen erhalten einen gesetzlichen Rahmen, wodurch das Instrument für die Parteien noch transparenter und allgemein zugänglich wird.
  • Die Verschwiegenheitsverpflichtung wird im Interesse der Parteien neu beleuchtet. Einzelfallregelungen, bei denen mit Einverständnis den Parteien bestimmte Informationen weiter gegeben werden, sollen mit Achtsamkeit und Respekt vor dem Schutz der Parteien eine institutionalisierte Basis finden.
  • Eine institutionalisierte Feedbackkultur der einzelnen Berufsgruppen zueinander wird Platz greifen.
  • RechtsanwältInnen und RichterInnen nehmen an regelmäßigen Aus- und Fortbildungen im Bereich der Selbsterfahrung und der Kommunikation teil, um einen erweiterten Berufszugang zu finden.
  • Die Interessen der Parteien werden so besser erkannt und damit im Vordergrund stehen.
  • RichterInnen erkennen so, wann (nur) eine gerichtliche Entscheidung die richtige Lösung für die Parteien ist.
  • AnwältInnen, EinigungsrichterInnen, RichterInnen und MediatorInnen definieren gemeinsame Ziele und werden damit in der politischen und privaten Öffentlichkeit besser sichtbar.
  • Die Haltung von AnwältInnen, EinigungsrichterInnen, RichterInnen und MediatorInnen zueinander erfährt eine Veränderung; durch wechselseitigen Respekt und wechselseitige Achtung rückt der Fokus auf die Parteien.

 

Insgesamt zeigt sich eine engagierte Aufbruchsstimmung, die ein künftiges und besseres Miteinander zum Ziel hat. Eine Folgeveranstaltung ist in Planung.

 

Mag. Adelheid Beer,
Dr. Susanna Kleindienst,
Dr. Rose-Marie Rath
Mag. Konstanze Thau