Mediationsausbildung

Für eine erste grundsätzliche Orientierung bezüglich Mediationsausbildung ist der „Leitfaden Ausbildung“ (Netzwerk Mediation/Aus-u. Weiterbildung/Leitfaden) des Österreichischen Netzwerks Mediation zu empfehlen. Dieser Leitfaden listet grundsätzliche Anforderungen an eine Mediationsausbildung auf und weist auf Punkte hin, die in diesem Zusammenhang beachtenswert sind.

Das Bundesministerium für Justiz führt eine Liste der eingetragenen Ausbildungsinstitute, welche die nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz für die Mediationsausbildung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Diese Ausbildungsinstitute müssen der „Richtlinie des Beirats für Mediation über die Kriterien zur Eintragung in die Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge gem. § 23″ Zivilrechts-Mediations-Gesetz entsprechen.

Sie können davon ausgehen, dass die von eingetragenen Ausbildungsinstituten angebotenen Ausbildungen den Eintragungskriterien des BMJ entsprechen.

Wenn Sie sich für die Ausbildung bei einer anderen Ausbildungseinrichtung entscheiden, empfehlen wir eine besonders genaue Überprüfung des angebotenen Curriculums.

Mediationsweiterbildung

Wir informieren unsere Mitglieder laufend per E-Mail über interessante Aus- und Fortbildungen, die uns per E-Mail zur Kenntnis gelangen.

Unbedingt notwendig ist es zu beachten, dass der Nachweis von Fortbildungen ein gesetzliches Erfordernis für die Fortführung des Eintrags auf die Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz darstellt!

Entsprechend § 20 Zivilrechts-Mediations-Gesetz sind Fortbildungen im Ausmaß von zumindest 50 Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zu absolvieren und diese dem Bundesministerium für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen. Versichern Sie sich, dass die von Ihnen gewählte Fortbildung einen ausdrücklichen Bezug zur Mediation aufweist!

Die Fortbildungsnachweise sind einzureichen im:

Bundesministerium für Justiz, Abt. III/5, Museumstraße 7, 1070 Wien; [email protected]

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Mediationsausbildung

Für eine erste grundsätzliche Orientierung bezüglich Mediationsausbildung ist der „Leitfaden Ausbildung“ (Netzwerk Mediation/Aus-u. Weiterbildung/Leitfaden) des Österreichischen Netzwerks Mediation zu empfehlen. Dieser Leitfaden listet grundsätzliche Anforderungen an eine Mediationsausbildung auf und weist auf Punkte hin, die in diesem Zusammenhang beachtenswert sind.

Das Bundesministerium für Justiz führt eine Liste der eingetragenen Ausbildungsinstitute, welche die nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz für die Mediationsausbildung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Diese Ausbildungsinstitute müssen der „Richtlinie des Beirats für Mediation über die Kriterien zur Eintragung in die Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge gem. § 23″ Zivilrechts-Mediations-Gesetz entsprechen.

Sie können davon ausgehen, dass die von eingetragenen Ausbildungsinstituten angebotenen Ausbildungen den Eintragungskriterien des BMJ entsprechen.

Wenn Sie sich für die Ausbildung bei einer anderen Ausbildungseinrichtung entscheiden, empfehlen wir eine besonders genaue Überprüfung des angebotenen Curriculums.

Mediationsweiter-

bildung

Wir informieren unsere Mitglieder laufend per E-Mail über interessante Aus- und Fortbildungen, die uns per E-Mail zur Kenntnis gelangen.

Unbedingt notwendig ist es zu beachten, dass der Nachweis von Fortbildungen ein gesetzliches Erfordernis für die Fortführung des Eintrags auf die Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz darstellt!

Entsprechend § 20 Zivilrechts-Mediations-Gesetz sind Fortbildungen im Ausmaß von zumindest 50 Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zu absolvieren und diese dem Bundesministerium für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen. Versichern Sie sich, dass die von Ihnen gewählte Fortbildung einen ausdrücklichen Bezug zur Mediation aufweist!

Die Fortbildungsnachweise sind einzureichen im:

Bundesministerium für Justiz, Abt. III/5, Museumstraße 7, 1070 Wien; [email protected]

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