Recht und Mediation

Die Rechtsordnung bietet den Rahmen, in dem sich die Ergebnisse eines Mediationsprozesses bewegen müssen. Jede Konfliktregelung ist auf rechtliche Erlaubtheit und Möglichkeit zu prüfen. MediatorInnen können den Rechtsrahmen aufzeigen, dürfen aber nicht rechtlich beraten.

Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz stellt in seinem Wirkungsbereich eine gesetzliche Regelung für den Mediationsprozess und die MediatorInnen dar und ist ein wesentliches Instrument für die Qualitätssicherung in der Mediation.

Im Bereich der geförderten Familienmediation wird das Zivilrechts-Mediations-Gesetz durch § 39 c des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) ergänzt. Es gibt eine Reihe anderer gesetzlicher Vorschriften, die sich mit Mediation beschäftigen.

 

Recht und Mediation

Die Rechtsordnung bietet den Rahmen, in dem sich die Ergebnisse eines Mediationsprozesses bewegen müssen. Jede Konfliktregelung ist auf rechtliche Erlaubtheit und Möglichkeit zu prüfen. MediatorInnen können den Rechtsrahmen aufzeigen, dürfen aber nicht rechtlich beraten.

 

Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz stellt in seinem Wirkungsbereich eine gesetzliche Regelung für den Mediationsprozess und die MediatorInnen dar und ist ein wesentliches Instrument für die Qualitätssicherung in der Mediation.

Im Bereich der geförderten Familienmediation wird das Zivilrechts-Mediations-Gesetz durch § 39 c des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) ergänzt. Es gibt eine Reihe anderer gesetzlicher Vorschriften, die sich mit Mediation beschäftigen.