Gerichtliche Einigungsverfahren
Im gerichtlichen Einigungsverfahren unterstützt ein Einigungsrichter kostenlos die Parteien zu einer eigenverantwortlichen und interessenskonformen Lösung für eine gerichtsanhängige Streitigkeit. Anwälte können zugezogen werden und Gerichtsverfahren werden nicht verzögert.
Die abschließende Vereinbarung wird als gerichtlicher Vergleich festgeschrieben. Wenn im Rahmen des Einigungsverfahrens keine Regelung gefunden wird, kann der Konflikt zum Gericht zurück oder in die Mediation verwiesen werden. Einigungsrichter haben mediative Kompetenz.
Gerichtliche Einigungsverfahren
Im gerichtlichen Einigungsverfahren unterstützt ein Einigungsrichter kostenlos die Parteien zu einer eigenverantwortlichen und interessenskonformen Lösung für eine gerichtsanhängige Streitigkeit. Anwälte können zugezogen werden und Gerichtsverfahren werden nicht verzögert.
Die abschließende Vereinbarung wird als gerichtlicher Vergleich festgeschrieben. Wenn im Rahmen des Einigungsverfahrens keine Regelung gefunden wird, kann der Konflikt zum Gericht zurück oder in die Mediation verwiesen werden. Einigungsrichter haben mediative Kompetenz.