Mitgliedschaft im Sinne der Richtlinien zur Förderung von Mediation gem. § 39c FLAG

Für MediatorInnen, die im Rahmen der Familienmediation geförderte Mediationen im Sinne der Richtlinien zur Förderung von Mediation ausüben möchten, besteht die Möglichkeit einer Vereinsmitgliedschaft als sogenanntes „FLAG-Team“, das sich aus jeweils eine(r)m MediatorIn aus dem juristischen Bereich und eine(r)m MediatorIn aus dem psychosozialen Bereich zusammensetzt.

Die Zulassung zu dieser Art der Co-Mediation unterliegt sehr streng definierten Kriterien, die vom Vorstand des Vereins geprüft werden.

Aufnahmevoraussetzungen

…..die MediatorInnen nach den Richtlinien zur Förderung von Mediation und den Vereinsstatuten erfüllen müssen:

Quellberuf

– im juristischen Bereich: Rechtsanwälte, Notare und Richter, ebenso Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften, die in einem Beruf mit Aufgabenstellungen im familienrechtlichen Bereich tätig sind.

– im psychosozialen Bereich: Psychologen, Psychotherapeuten und Diplomierte/r SozialarbeiterIn bzw. Angehörige eines psychosozialen Berufes mit einer beruflichen Ausbildung, die der des Diplomierten Sozialarbeiters gleichkommt.

Einschlägige berufliche Praxiserfahrung

Nachweis einer kontinuierlichen, klientenbezogenen Praxis mit Aufgabenstellungen im familienrechtlichen bzw. familienbezogenen Bereich im Ausmaß von 5 Jahren im Quellberuf.

Mediationsausbildung

Nachweis der Eintragung in die MediatorInnenliste des Bundesministeriums für Justiz  und Erbringung der damit verbundenen Ausbildungsvoraussetzungen gem. Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung.

Fort – und Weiterbildung

Innerhalb eines Fortbildungszyklus von 5 Jahren sind dem BMJ die Teilnahme an 50 Unterrichtseinheiten in Form von Fachseminaren, Workshops, Fallanalysen, berufsbegleitender Supervision etc. nachzuweisen (§ 20 Zivilrechts-Mediations-Gesetz). (Fortbildungsnachweise an: BMJ, Abt. III/5, Museumstraße 7, 1070 Wien; [email protected]).

Haftpflichtversicherung

Entsprechend den Bestimmungen über die Eintragung in die Liste beim BMJ ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für MediatorInnen mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 400.000,00 erforderlich.

Procedere

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im Sinne des § 39c FLAG schicken Sie bitte alle erforderlichen Nachweise und Anmeldungen an unsere Geschäftsstelle. Von dort gehen diese an den Vorstand zur Beschlussfassung über Ihre Aufnahme. Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Notwendige Unterlagen im Überblick:

Teampartner-Suche

Als einzeln(e)r FLAG – MediatorIn haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, per Mail-Aussendung passende TeampartnerInnen zu finden.

Kosten

Der jährliche Mitgliedsbeitrag im Österreichischen Verein für Co-Mediation beträgt EUR 100,00 – bei Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte EUR 50,00.
Zusätzlich ist eine einmalige Aufnahmegebühr von EUR 40,00 zu entrichten.

Downloads/Links

Mitgliedschaft im Sinne der Richtlinien zur Förderung von Mediation gem. § 39c FLAG

Für MediatorInnen, die im Rahmen der Familienmediation geförderte Mediationen im Sinne der Richtlinien zur Förderung von Mediation ausüben möchten, besteht die Möglichkeit einer Vereinsmitgliedschaft als sogenanntes „FLAG-Team“, das sich aus jeweils eine(r)m MediatorIn aus dem juristischen Bereich und eine(r)m MediatorIn aus dem psychosozialen Bereich zusammensetzt.

Die Zulassung zu dieser Art der Co-Mediation unterliegt sehr streng definierten Kriterien, die vom Vorstand des Vereins geprüft werden.

Aufnahmevoraussetzungen

…..die MediatorInnen nach den Richtlinien zur Förderung von Mediation und den Vereinsstatuten erfüllen müssen:

Quellberuf

– im juristischen Bereich: Rechtsanwälte, Notare und Richter, ebenso Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften, die in einem Beruf mit Aufgabenstellungen im familienrechtlichen Bereich tätig sind.

– im psychosozialen Bereich: Psychologen, Psychotherapeuten und Diplomierte/r SozialarbeiterIn bzw. Angehörige eines psychosozialen Berufes mit einer beruflichen Ausbildung, die der des Diplomierten Sozialarbeiters gleichkommt.

Einschlägige berufliche Praxiserfahrung

Nachweis einer kontinuierlichen, klientenbezogenen Praxis mit Aufgabenstellungen im familienrechtlichen bzw. familienbezogenen Bereich im Ausmaß von 5 Jahren im Quellberuf.

Mediationsausbildung

Nachweis der Eintragung in die MediatorInnenliste des Bundesministeriums für Justiz  und Erbringung der damit verbundenen Ausbildungsvoraussetzungen gem. Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung.

Fort – und Weiterbildung

Innerhalb eines Fortbildungszyklus von 5 Jahren sind dem BMJ die Teilnahme an 50 Unterrichtseinheiten in Form von Fachseminaren, Workshops, Fallanalysen, berufsbegleitender Supervision etc. nachzuweisen (§ 20 Zivilrechts-Mediations-Gesetz). (Fortbildungsnachweise an: BMJ, Abt. III/5, Museumstraße 7, 1070 Wien; [email protected]).

Haftpflichtversicherung

Entsprechend den Bestimmungen über die Eintragung in die Liste beim BMJ ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für MediatorInnen mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 400.000,00 erforderlich.

Procedere

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im Sinne des § 39c FLAG schicken Sie bitte alle erforderlichen Nachweise und Anmeldungen an unsere Geschäftsstelle. Von dort gehen diese an den Vorstand zur Beschlussfassung über Ihre Aufnahme. Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Notwendige Unterlagen im Überblick:

Teampartner-Suche

Als einzeln(e)r FLAG – MediatorIn haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, per Mail-Aussendung passende TeampartnerInnen zu finden.

Kosten

Der jährliche Mitgliedsbeitrag im Österreichischen Verein für Co-Mediation beträgt EUR 100,00 – bei Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte EUR 50,00.
Zusätzlich ist eine einmalige Aufnahmegebühr von EUR 40,00 zu entrichten.

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