FLAG – geförderte Familienmediation
gem. § 39c FLAG
Bei Konflikten in familienrechtlichen Angelegenheiten gibt es gemäß Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) die Möglichkeit, eine Förderung in Abhängigkeit von Einkommen und Anzahl an unterhaltsberechtigten Kindern in Anspruch zu nehmen (Richtlinien zur Förderung von Mediation). Die Förderung muss beantragt werden und es besteht kein Rechtsanspruch. Diese Co-Mediation setzt sich aus jeweils eine(r)m MediatorIn aus dem juristischen Bereich und eine(r)m MediatorIn aus dem psychosozialen Bereich zusammen.
FLAG – geförderte Familienmediation
gem. § 39c FLAG
Bei Konflikten in familienrechtlichen Angelegenheiten gibt es gemäß Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) die Möglichkeit, eine Förderung in Abhängigkeit von Einkommen und Anzahl an unterhaltsberechtigten Kindern in Anspruch zu nehmen (Richtlinien zur Förderung von Mediation). Die Förderung muss beantragt werden und es besteht kein Rechtsanspruch.
Diese Co-Mediation setzt sich aus jeweils eine(r)m MediatorIn aus dem juristischen Bereich und eine(r)m MediatorIn aus dem psychosozialen Bereich zusammen.