Behinderung
In der Mediation stehen die Bedürfnisse und Ansprüche von Menschen im Zentrum des Verfahrens. Sie sind der Ausgangspunkt für unterschiedliche Interessen ausgleichende Konfliktlösungen. Folglich ist der Umgang mit sogenannten „besonderen Bedürfnissen“, die aus psychischer, mentaler oder körperlicher Einschränkung resultieren, für MediatorInnen eine Selbstverständlichkeit. Grundlage für diese Selbstverständlichkeit ist der Grundsatz des wertschätzenden Umganges mit Unterschieden. Es geht um Verständnis für die wechselseitigen Bedürfnisse abseits der Rechtsdurchsetzung. Die gute Abklärung von Rahmenbedingungen und Voraussetzungen ist eine Basis für einen gelingenden Mediationsprozess. Mediative Lösungen geben die Chance über die Konfliktlösung hinaus weitergehende Potentiale der Betroffenen wirksam zu machen.
Unter anderem sind folgende Bereiche für Mediation denkbar:
- Arbeitsplatz
- Behindertengleichstellungsgesetz